EMIL für Lehrende
1. Einführung
1.2. Zugangsvoraussetzungen und Löschfristen
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR EMIL - NUTZENDENGRUPPEN UND NUTZUNGSDAUER
Nutzende mit einem gültigen HAW-Account bzw. gültiger A-Kennung (die Kennungen der HAW Hamburg beginnen jeweils mit einem "A") haben automatisch Zugang zu EMIL.
Jeweils zum 01.03. und 01.08. eines Jahres werden EMIL-Accounts ohne gültige A-Kennung gelöscht.
- Studierende erhalten eine A-Kennung ab Immatrikulation, die noch 70 Tage nach der Exmatrikulation bestehen bleibt.
Die 70-tägige Frist beginnt mit dem Zugang des Exmatrikulationsbescheides.
- Professor*innen/Beschäftigte erhalten die A-Kennung so lange, wie sie vertragsgerecht Angehörige der HAW Hamburg sind. Professor*innen können bei Ihrer Emeritierung einen Sonderantrag auf eine Fortführung der Kennung stellen.
- Lehrbeauftragte erhalten die A-Kennung für die Dauer des Lehrauftrages zuzüglich 60 Tagen.
- Einzelne Gastaccounts (genauer: "Externe Accounts") können Sie bei Notwendigkeit bei Ihren jeweiligen Ansprechpersonen an den Fakultäten und Departments beantragen. Diese gelten nur für den Zugang zu EMIL und beinhalten keinen HAW-Account.
Vorhaltedauer von Kursräumen und Löschung eingereichter Dateien
- Kursräume werden laut EMIL-Datenschutzerklärung nach acht Semestern gelöscht.
- In Kursräumen eingereichte Dateien und Arbeiten von Studierenden wie z.B. Hausarbeiten werden laut EMIL-Datenschutzerklärung bei der Exmatrikulation der jeweiligen Studierenden gelöscht.
Achtung: Falls Sie als Lehrende in EMIL prüfungsrelevante Dateien erstellen bzw. einreichen lassen, achten Sie bitte auf deren Sicherung. Die Vorhaltefrist prüfungsrelevanter Daten wird durch die Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnungen geregelt.
Für prüfungsrelevante Leistungen, die innerhalb EMIL erbracht werden, können bei den Ansprechpersonen an den Fakultäten und Departments besonders gekennzeichnete Kursräume beantragt werden.